Während das ausgelobte Ziel des Bildungs- und Teilhabepakets der Bundesregierung (BuT) – die Förderung von Chancengerechtigkeit – große Anerkennung verdient, zeigt die Praxis, dass die bürokratische Umsetzung diesem Ziel häufig im Weg steht. Fehlende oder nur schwer verständliche Informationen, ein herausfordernder Antragsprozess und strenge Vergabekriterien führen dazu, dass viele Familien keine besseren Chancen erhalten.
„Im Fach Mathematik sind bei mir einige Wissenslücken entstanden, die ich gezielt schließen möchte. Aus diesem Grund benötige ich unterstützende Nachhilfe. Mein Ziel ist es, das Abitur zu erreichen. Mir ist dieses Ziel besonders wichtig, da ich die Erste in meiner Familie bin, die ein Gymnasium besucht und die Hochschulreife anstrebt“, erzählt die 16 Jahre alte Zora. Im letzten Zeugnis erreichte die Schülerin in Mathe noch knapp die Note 3, fühlt sich aber zunehmend überfordert. Aus dieser Motivation heraus stellen sie und ihre Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme für die Nachhilfe über das BuT. Ihre Lehrerin unterstützt sie darin.
Große Ziele treffen auf strenge Vergabekriterien
Aber: Der Antrag wird abgelehnt, im Bescheid heißt es: „Die Schülerin zeigt insgesamt befriedigende Leistungen. Zudem besteht keine Versetzungsgefährdung.“ Dass Zora ihre Defizite in Mathematik erkannt hat, diese gezielt in Angriff nehmen und ein Abrutschen in diesem Fach verhindern möchte, spielt keine Rolle. Ist man zynisch, könnte man sagen: Zora ist noch nicht schlecht genug. Für die motivierte Schülerin eine frustrierende Erfahrung.
Tatsächlich ist der gesetzliche Rahmen – eine über das BuT finanzierte Lernförderung soll das Erreichen „wesentlicher Lernziele“ garantieren – sehr eng gesteckt. Auch, um mit den zur Verfügung stehenden Geldern zu haushalten. Im Fokus steht, dass Kinder und Jugendliche ein ausreichendes Leistungsniveau erlangen. Das entspricht der Note 4 und reicht für Versetzung und Schulabschluss.
Einen Anspruch auf gute Noten oder ein gutes Abitur gibt es nicht. Im Ablehnungsbescheid von Lara – Alter: 9, Note in Deutsch: 4 – heißt es beispielsweise: „Die Lernförderung darf nicht zur allgemeinen Verbesserung des Notendurchschnitts oder zum Halten eines Notendurchschnitts eingesetzt werden, ohne dass ein wesentliches Lernziel gefährdet ist.“
Für viele junge Menschen aus sozioökonomisch schwachen Familien bedeutet das: In Sachen Lernförderung über das BuT bleiben sie auf der Strecke. Egal, wie motiviert und talentiert sie sind. Egal, welche Ziele und Träume sie verfolgen.
Der Vorrang schulischer Förderung
Ein bisschen anders verhält es sich bei Hadi, 8 Jahre alt. Die Eltern wünschen sich Nachhilfe für ihren Sohn, damit er sich im Lesen, Schreiben und Rechnen verbessert und nicht schon in der Grundschule ins Hintertreffen gerät. Sie selbst können Hadi ob eigener Sprachbarrieren nicht so unterstützen, wie sie sich das wünschen. Aber: Der Antrag auf Lernförderung für den Zweitklässler wird abgelehnt, da „unmittelbare schulische Angebote stets den Vorrang genießen“.
Hier gilt: Existiert an der Schule ein kostenloses Förderangebot, z.B. eine Hausaufgabenbetreuung, wird außerschulischer Nachhilfeunterricht über das BuT nicht gefördert. Ein sinnvoller Grundsatz, aber: „Die Ämter verweisen auf Schulfördermaßnahmen, die in der Realität wegen Lehrkräftemangels regelmäßig ausfallen“, weiß Susanne Stephan, Gebietsleiterin unseres Bildungspartners Studienkreis in Hessen.
Mehr über die Regeln und Vergabekriterien rund um das Bildungs-und Teilhabepaket (BuT) erfahren Sie in unserem Blogbeitrag „BuT vs. Bildungsstipendium – eine Bestandsaufnahme“. Darin erklären wir auch, warum die Chancenstiftung bewusst einen anderen Weg geht.
An der Lebensrealität vorbei
Auch lange Bearbeitungszeiten von bis zu 8 Monaten werden den Lebensrealitäten und schulischen Herausforderungen von Kindern und Jugendlichen nicht gerecht. In einer Befragung von über 1.000 Familien bemängelten 18%, dass sie sehr lange auf eine Antwort zu ihren Anträgen auf Leistungen aus dem BuT warten mussten (vgl. Viva Equality und moweb research, 2026).
Anträge auf Lernförderung werden mitunter auch abgelehnt, weil sich das Schuljahr dem Ende neigt. Auszug aus einem Ablehnungsbescheid: „Es ist eine auf das Schuljahresende bezogene Einschätzung zu treffen. Diese kann derzeit nicht erfolgen, da das Schuljahr bald beendet ist.“ Oder: „Da das Schuljahr in Kürze beendet und eine Versetzung kaum noch zu beeinflussen ist, empfehlen wir Ihnen, den Antrag bis zum Beginn des neuen Schuljahres zu pausieren.“ Aus Sicht der Behörden mögen diese Entscheidungen logisch und folgerichtig sein, für Kinder und Jugendliche bedeuten sie jedoch häufig, dass sie mit Druck und Sorgen in die Sommerferien und ins neue Schuljahr gehen müssen.
Ansatz der Chancenstiftung
Die Chancenstiftung geht seit Vergabe ihres ersten Bildungsstipendiums im Jahr 2009 bewusst einen anderen Weg und unterstützt junge Menschen aus einkommensschwachen Familien beim Erreichen ihrer individuellen Ziele – von der Gymnasialempfehlung bis zum sehr guten Abitur. Dabei blicken wir ganzheitlich auf die jungen Menschen sowie ihre Schul- und Lebenssituation.
Mit dem Buddy-Stipendium nehmen wir nun Kinder und Jugendliche, die die frustrierende Erfahrung einer Ablehnung ihres Antrags auf Lernförderung machen mussten, gemeinsam mit dem Studienkreis noch fester in den Blick. Die Bewerbung um einen kostenlosen Platz im Förderprogramm ist unkompliziert, die jungen Menschen können in der Regel sehr zeitnah aufgenommen werden.
Und so freuen wir uns, dass Zora, Lara und Hadi nun ein ganzes Jahr lang mit uns lernen können – und sich um ihre Noten in Mathe und Deutsch sehr viel weniger Sorgen machen müssen.
Werden Sie zum „Chancen-Buddy“ für Kinder und Jugendliche aus Familien mit wenig Einkommen – und schenken Sie Ihnen für 900 Euro ein ganzes Jahr lang qualifizierte Nachhilfe und Teilhabe an guter Bildung. Jetzt spenden!