Warum vergibt die Chancenstiftung Nachhilfestipendien an junge Menschen aus weniger privilegierten Familien? Für diese Kinder und Jugendlichen gibt es doch das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) der Bundesregierung. Wir klären auf.
In der Tat: Kinder und Jugendliche aus Haushalten, die staatliche Leistungen zur Existenzsicherung beziehen, haben Anspruch auf Leistungen des BuT. Dazu zählt auch die Kostenübernahme für Lernförderung, also Nachhilfeunterricht. Eine gute Sache. Doch: Das BuT kommt mit komplizierten bürokratischen Strukturen und strengen gesetzlichen Vorgaben daher. Nicht selten werden Anträge abgelehnt.
Anspruch auf BuT-Leistungen
Anspruch auf Kostenübernahme für lernfördernde Angebote über das BuT haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wenn sie bzw. ihre Eltern eine der folgenden staatlichen Leistungen erhalten: Grundsicherungsgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Auch Familien, die keine staatlichen Leistungen, aber nur ein sehr geringes Einkommen beziehen, können ihren Unterstützungsbedarf anmelden. Anhand von Einkommen und Lebenshaltungskosten prüfen die Behörden, ob diese Familien durch die Ausgaben für den Nachhilfeunterricht unter die Armutsgrenze fallen würden. Ist dem so, kommt eine Kostenübernahme infrage.
Dokumente und Bescheinigungen
Um einen Antrag auf Lernförderung über das BuT stellen zu können, müssen Familien zahlreiche Dokumente zusammentragen, darunter eine schulische Notwendigkeitsbescheinigung. Es reicht nicht, dass Kinder und Eltern den Bedarf lernfördernder Maßnahmen sehen, die Schule muss diesen bestätigen. In der Praxis bedeutet das: Familien sind gezwungen, ihre finanzielle Notlage gegenüber Lehrkräften offenzulegen. Keine leichte Situation, ist sie für Betroffene doch mit Angst vor Stigmatisierung verbunden.
Auch wichtig: Gibt es an der Schule kostenlose Kurse oder eine Hausaufgabenbetreuung, werden Anträge auf außerschulische Lernförderung mit Verweis auf diese Möglichkeiten in der Regel abgelehnt. Über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzierter Nachhilfeunterricht wird dann als „nachrangig“ eingestuft, auch wenn er in den Augen von Schüler*innen und Eltern passender oder erfolgversprechender wäre.
Die Sache mit den „wesentlichen Lernzielen“
Die Bewilligung von Lernförderung über das BuT unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben. So soll die Förderung garantieren, dass Kinder und Jugendliche ihre „wesentlichen Lernziele“ erreichen. In der Praxis bedeutet dies: Sie sollen in den Schulfächern ein ausreichendes Leistungsniveau (Note 4) erzielen, um Versetzung und Schulabschluss zu schaffen.
Mit dem Starke-Familien-Gesetz wurde 2019 ausdrücklich klargestellt, dass die Versetzung nicht konkret und unmittelbar gefährdet sein muss, um Lernförderung über das BuT zu erhalten. Sie kann auch bei Defiziten in einzelnen Fächern bewilligt werden. Aber: „Eine Verbesserung von Notenstufen oder das Erreichen einer besseren Schulartempfehlung ist nicht förderbar.“ (vgl. Deutscher Bundestag, 2020).
Dazu kommt: „Teilweise sind Bewilligungspraktiken schärfer, als sie das Gesetz vorsieht.“ Das ist ein Ergebnis des im Juli 2026 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlichten Factsheets zum Bildungs- und Teilhabepaket. Weiter heißt es dort: „So werden Kosten für Lernförderung mancherorts gedeckelt oder zusätzliche Bewilligungskriterien eingeführt, die im Gesetz gar nicht vorgesehen sind (z.B. darf eine gewisse Anzahl unentschuldigter Fehlstunden in der Schule nicht überschritten werden). Im Ergebnis bekommen Kinder und Jugendliche in einer Kommune Leistungen bewilligt, in einer anderen hingegen nicht, nur in geringerem Umfang oder unter strengeren Bedingungen.“
Hoher bürokratischer Aufwand und komplizierte Regeln
Viele Familien empfinden die Beantragung von Leistungen über das Bildungs- und Teilhabepaket als kompliziert und schambehaftet – und nutzen diese Möglichkeit deshalb nicht. Eine Befragung von über 1.000 Familien mit berechtigtem Anspruch auf Leistungen des BuT aus dem Frühjahr 2026 zeigt: Über 30% der Familien fühlen sich von einem zu hohen Aufwand bei der Antragstellung und vielen komplizierten Regeln abgeschreckt (vgl. Viva Equality und moweb research, 2026).
Das Team der Bertelsmann Stiftung konstatiert, dass die Inanspruchnahme des BuT auch 15 Jahre nach seiner Einführung im Jahr 2011 dem Bedarf deutlich hinterherhinke und nennt dafür folgende Gründe: „Zentrale Hürden für die Inanspruchnahme sind die Zersplitterung des BuT über verschiedene Rechtskreise, unklare Zuständigkeiten, komplexe Formulare, Nachweispflichten, fehlende Informationen, Scham und Stigmatisierungserfahrungen. Das BuT ist damit selbst Teil des Problems: Ein Leistungssystem, das Teilhabe ermöglichen soll, erschwert sie vielerorts durch seine bürokratische Ausgestaltung.“
Familien, die sich dem Antragsprozess in Sachen Lernförderung stellen, verbinden damit große Hoffnungen. Auf finanzielle Entlastung, auf bessere Perspektiven – und auf eine gute Bildung und mehr Teilhabemöglichkeiten für ihre Kinder. Nicht immer werden diese Hoffnungen erfüllt.
Für das vergangene Jahr haben Chancenstiftung und Studienkreis 3.500 abgelehnte Anträge auf Lernförderung erfasst. In den Ablehnungsbescheiden heißt es oft: „Aus den vorgelegten Unterlagen ergibt sich, dass Ihr Kind ausreichende Leistungen erbringt. Damit ist das Erreichen der wesentlichen Lernziele nicht gefährdet.“ Neben der Nichtanerkennung von Zielen als „wesentlich“, werden Anträge mitunter auch abgelehnt, weil Schüler*innen schon einmal gefördert wurden oder das Schuljahr ohnehin bald beendet sei und sich eine Förderung nicht mehr lohne.
Für mehr Bildungsgerechtigkeit
Die Chancenstiftung geht bewusst einen anderen Weg – und unterstützt junge Menschen aus Familien mit niedrigem Sozialstatus beim Erreichen individueller Ziele. Dabei blicken wir ganzheitlich auf die jungen Menschen sowie ihre Schul- und Lebenssituation.
Mit dem Buddy-Stipendium nehmen wir gemeinsam mit dem Studienkreis nun zudem Kinder und Jugendliche, die mit dem frustrierenden Erlebnis „BuT-Ablehnung“ konfrontiert sind, bewusst in den Blick – und geben ihnen eine neue Perspektive. Die Bewerbung um einen kostenlosen Platz als Buddy-Stipendiat*in ist unkompliziert, die jungen Menschen werden in der Regel sehr zeitnah aufgenommen – und dürfen über einen garantierten Zeitraum von 12 Monaten professionellen Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen. In der ersten Projektphase ist eine Bewerbung für das Bundesland Hessen möglich.
Die 5 Stärken des Buddy-Stipendiums zusammengefasst:
1, Neue Perspektiven: Wenn ein Antrag auf Lernförderung über das BuT abgelehnt wird, etwa weil „wesentlichen Lernziele“ als nicht gefährdet beurteilt werden, ermöglichen wir eine kostenfreie Förderung über das Buddy-Stipendium.
2, Einfacher und schneller Zugang: Für die Aufnahme ins Buddy-Programm gibt es nur 3 Voraussetzungen: 1, Die Familien der Bewerber*innen können nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen. 2, Ihr Antrag auf Lernförderung über das BuT wurde abgelehnt. 3, Die Kinder und Jugendlichen sind motiviert, ihr persönliches Potenzial zu entfalten und ihre schulischen Leistungen durch den regelmäßigen Besuch der Nachhilfe zu verbessern. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können Bewerber*innen in der Regel zeitnah in die Förderung aufgenommen werden.
3, Individuelle Ziele: Wir unterstützen Kinder und Jugendliche nicht nur dabei, schulische Mindeststandards zu erreichen, sondern fördern sie darüber hinaus: Sie sollen persönlich wachsen und ihre individuellen Ziele, z.B. eine Gymnasialempfehlung, erreichen können. Wir blicken ganzheitlich auf die jungen Menschen und koppeln eine Aufnahme als Buddy-Stipendiat*in nicht nur an Noten.
4, Wertschätzung: Der Weg zur Lernförderung über das BuT ist – ob der notwendigen Offenlegung der eigenen finanziellen Situation gegenüber Dritten – für viele Familien mit Schamgefühlen verbunden. Wir setzen auf ein Miteinander auf Augenhöhe. Unser Bewerbungsprozess ist bewusst niederschwellig gestaltet und schützt Familien vor Stigmatisierung.
5, Kontinuität und Qualität: Während eine Lernförderung über das BuT häufig nur für kürzere Zeiträume bewilligt und bei jeder Notenveränderung neu verhandelt werden muss, fördern wir Schüler*innen verlässlich und längerfristig über einen garantierten Zeitraum von 12 Monaten. Sie lernen in Kleingruppen von maximal fünf Teilnehmenden bei unseren zertifizierten Bildungspartnern.
Als gemeinnützige Organisation haben wir einen größeren Spielraum als die Bundesregierung. Wir verstehen uns nicht als Ersatz für oder Konkurrenz zum Bildungs- und Teilhabepaket, wohl aber als wichtige Ergänzung auf dem Weg zu echter Chancengerechtigkeit in Deutschland.
Das Buddy-Stipendium von Chancenstiftung und Studienkreis soll mehr Kindern und Jugendlichen aus sozioökonomisch schwachen Familien den Zugang zu qualifizierter Nachhilfe und die Teilhabe an guter Bildung ermöglichen. Mit 900 Euro können Sie einem jungen Menschen den Platz in unserem neuen Förderprogramm für ein ganzes Jahr sichern. Jetzt spenden – und Chancen-Buddy werden!