Stipendiat*in werden
Loslegen mit einem Stipendium der Chancenstiftung
„Teure Nachhilfe können wir uns nicht leisten“.
Auch schon gehört?
Es gibt viele Gründe, warum es in der Schule mal nicht so klappt. Je größer die Probleme sind, desto wichtiger ist es, Unterstützung zu erhalten. Die beste Möglichkeit: professionelle Nachhilfe! Und genau die bieten wir mit unserem Bildungsstipendium an.

In 5 Schritten zum Stipendium
1. Vergabebedingungen prüfen
Wir fördern Kinder und Jugendliche von 5 bis 20 Jahren. Voraussetzung ist, dass die Familien der Bewerber*innen nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen können.
Die Erziehungsberechtigten der Bewerber*innen weisen dies durch Vorlage einer der folgenden Unterlagen nach: Bürgergeld-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Asylbewerber-Leistungsbescheid, Wohngeldbescheid, BAföG-Bescheid, Kinderzuschlag-Bescheid. Wird keine staatliche Unterstützung bezogen, kann das Einkommen alternativ durch Verdienst- und Steuerbescheide nachgewiesen werden.
In diesem Fall darf das Nettoeinkommen – inklusive aller Einkommensquellen, auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen – die folgenden Werte nicht überschreiten.
- Paar mit einem Kind: 2.500€/Monat
- Paar mit zwei Kindern: 2.900€/Monat
- Paar mit drei Kindern: 3.300€/Monat
- Alleinerziehend mit einem Kind: 1.800€/Monat
- Alleinerziehend mit zwei Kindern: 2.200€/Monat
- Alleinerziehend mit drei Kindern: 2.600€/Monat
Die Bezugsgrößen orientieren sich an den Armutsgrenzen des Statistischen Bundesamtes.
2. Nachhilfeinstitut finden
Der Nachhilfeunterricht im Rahmen des Stipendiums kann nur bei einem Nachhilfeinstitut stattfinden, das Partner der Chancenstiftung ist. Wie finden Bewerber*innen das passende Nachhilfeinstitut?
- Auf der Karte auf dieser Seite auf das gewünschte Bundesland klicken.
- Auf „Karte laden“ klicken.
- Die Adresse von Wohnort oder Schule eingeben, um ein Nachhilfeinstitut in der Nähe zu finden. Jedes blaue Fähnchen steht für ein Institut. Mit Klick auf das Fähnchen werden Name und Adresse des Nachhilfeinstituts angezeigt.
- Alternative Suche: Auf „Alle Nachhilfeinstitute“ klicken und durch die Listen scrollen.
3. Persönlichen Termin vereinbaren
Die Erziehungsberechtigten setzen sich mit dem Nachhilfeinstitut der Wahl in Verbindung, bekunden Interesse an einem Stipendium der Chancenstiftung für ihr Kind – und vereinbaren einen persönlichen Termin im Institut. Im Rahmen des Termins besprechen die Mitarbeitenden des Nachhilfeinstituts mit Erziehungsberechtigten und Bewerber*innen u.a. folgende Fragen:
- In welchen Fächern ist die Nachhilfe gewünscht und sinnvoll?
- Gibt es einen besonderen Förderbedarf, z.B. im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“?
- Zu welchen Zeiten kann die Nachhilfe besucht werden?
Außerdem unterstützen die Mitarbeitenden den Bewerbungsprozess um einen Stipendienplatz.
4. Unterlagen vorbereiten
1, Foto
Das Foto kann ein Porträt- oder ein Ganzkörperfoto sein, das ist ganz egal. Wichtig ist, dass die Bewerber*innen gut zu erkennen sind.
2, Motivationsbrief
Hobbys, Talente und Lieblingsfächer – dazu würden wir gerne etwas im Motivationsbrief der Bewerber*innen erfahren. Außerdem wichtig: Wo hapert es gerade in der Schule und welche Hoffnungen sind mit regelmäßiger Nachhilfe oder dem Erlernen der deutschen Sprache verbunden?
3, Aktuelles Zeugnis
Wir benötigen eine digitale Kopie des aktuellen Zeugnisses. Ausnahme: es liegt (noch) kein Zeugnis vor.
4, Einkommensnachweis
Der Einkommensnachweis kann erbracht werden über Verdienst- und Steuerbescheide oder über einen der folgenden, aktuellen Bescheide: Bürgergeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Foto, Motivationsbrief, aktuelles Zeugnis und Einkommensnachweis nach Möglichkeit zum vereinbarten Termin mit dem Nachhilfeinstitut mitbringen oder nach Rücksprache via E-Mail dorthin senden.
Wichtige Hinweise und Tipps zu den geforderten Unterlagen gibt es auch in unserem „Merkblatt Stipendienunterlagen“.
5. Stipendienantrag stellen
Wir fördern Kinder und Jugendliche von 5 bis 20 Jahren. Voraussetzung ist, dass die Familien der Bewerber*innen nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen können.
Die Erziehungsberechtigten der Bewerber*innen weisen dies durch Vorlage einer der folgenden Unterlagen nach: Bürgergeld-Bescheid, Sozialhilfebescheid, Asylbewerber-Leistungsbescheid, Wohngeldbescheid, BAföG-Bescheid, Kinderzuschlag-Bescheid. Wird keine staatliche Unterstützung bezogen, kann das Einkommen alternativ durch Verdienst- und Steuerbescheide nachgewiesen werden.
In diesem Fall darf das Nettoeinkommen – inklusive aller Einkommensquellen, auch Kindergeld und Unterhaltszahlungen – die folgenden Werte nicht überschreiten.
- Paar mit einem Kind: 2.300€/Monat
- Paar mit zwei Kindern: 2.700€/Monat
- Paar mit drei Kindern: 3.100€/Monat
- Alleinerziehend mit einem Kind: 1.700€/Monat
- Alleinerziehend mit zwei Kindern: 2.100€/Monat
- Alleinerziehend mit drei Kindern: 2.400€/Monat.
Die Bezugsgrößen orientieren sich an den Armutsgrenzen des Statistischen Bundesamtes.


Informieren
Die Mitarbeitenden der Chancenstiftung stehen bei Fragen rund um das Stipendium mit Rat und Tat zur Seite.

Nachhilfeinstitut finden
So geht’s: Auf das gewünschte Bundesland tippen und mithilfe der Karte ein Nachhilfeinstitut in der Nähe von Wohnort oder Schule heraussuchen. Dazu einfach den Standort eingeben. Oder auf den Button „Alle Nachhilfeinstitute“ klicken.
FAQ
Wer wird gefördert?
Wir fördern Kinder und Jugendliche von 5 bis 20 Jahren. Voraussetzung ist, dass die Familien der Bewerber*innen nicht selbst für die Kosten des Nachhilfeunterrichts aufkommen können.
Was wird gefördert?
Wir unterstützen unsere Stipendiat*innen darin, ihre schulischen Leistungen zu verbessern und so ihre Ziele zu erreichen: die deutsche Bildungssprache lernen, keine Angst mehr vor Klassenarbeiten haben, (wieder) bessere Noten schreiben, die Versetzung oder den Schulabschluss schaffen. Wir fördern sie zudem beim Erwerb wichtiger Lerntechniken und Zukunftskompetenzen.
Wie wird gefördert?
Unsere Stipendiat*innen besuchen regelmäßig eine Nachhilfeeinrichtung in ihrer Nähe. Dort erhalten sie 2x in der Woche 90 Minuten professionellen Unterricht in Kleingruppen – Nachhilfeunterricht oder Unterricht im Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ (DaZ). Dazu arbeiten wir bundesweit mit zertifizierten Bildungspartnern zusammen.
Wie lange wird gefördert?
Wir unterstützen unsere Stipendiat*innen in der Regel über einen Zeitraum von 12 Monaten. Eine kürzere Förderdauer, z.B. zur Vorbereitung auf den Schulabschluss, ist möglich.
Wozu verpflichten sich Stipendiat*innen und Erziehungsberechtigte?
Vor Beginn des Stipendiums schildern die Kinder in einem handgeschriebenen Motivationsbrief, warum sie sich für ein Stipendium der Chancenstiftung bewerben. Tipps gibt es in unserem „Leitfaden Motivationsbrief“. Kinder, die noch nicht schreiben können, malen ein Bild. Zum Ende des Stipendiums berichten sie uns über ihre Erfahrungen und Erfolge.
Die Erziehungsberechtigten tragen Sorge dafür, dass die Bewerbungsunterlagen (Brief oder Bild, aktuelles Foto und Zeugnis des Kindes, Nachweis der Förderungswürdigkeit) vollständig vorliegen. Sie stellen außerdem sicher, dass ihr Kind die Nachhilfe regelmäßig besucht und dem Unterricht nicht unentschuldigt fern bleibt. Fehlt das Kind mehrfach ohne Entschuldigung, behält sich die Chancenstiftung vor, das Stipendium zu beenden.
Ist das Stipendium mit Kosten verbunden?
Der Unterricht (Nachhilfe, DaZ-Unterricht) im Rahmen des Stipendiums bei der Chancenstiftung ist kostenfrei. Gebühren, etwa für die Aufnahme in die Nachhilfeinrichung oder für dort verwendete Lernmaterialien, fallen nicht an.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Anfahrt zur Nachhilfeienrichtung entstehen, können leider nicht übernommen werden.
