Ihr monatlicher Beitrag in Höhe von 110 Euro sichert den regelmäßigen Nachhilfeunterricht Ihres Patenkindes. Ganz bewusst nimmt die Chancenstiftung aber auch die Eltern der Stipendiaten in die Pflicht: Diese beteiligen sich mit einem Zuschuss von 20 Euro im Monat an den Kosten für die individuelle Förderung ihres Kindes.
Die Chancenstiftung fördert Kinder ab sieben Jahren und Jugendliche bis zum Erwerb ihres Schulabschlusses, die ihre schulischen Leistungen und ihr Lernverhalten durch den regelmäßigen Besuch des Nachhilfeunterrichts verbessern möchten.
Voraussetzung für eine Unterstützung durch die Chancenstiftung ist, dass die Familie des geförderten Kindes nicht in der Lage ist, für die Kosten des Unterrichts aufzukommen (ein entsprechender Nachweis ist bei Antrag auf Förderung zu erbringen). Wer kann ein Stipendium beantragen?
Wir fördern lernmotivierte Kinder.
Ihre Patenschaft hilft also einem Kind aus einkommensschwachen Verhältnissen, das ohne Unterstützung keine Chance auf individuelle Bildungsförderung hätte.
Wenn Sie Bildungspatin oder Bildungspate werden, entscheiden Sie selbst, ob Sie Informationen über ein durch Sie gefördertes Kind und dessen Lernfortschritte erhalten möchten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Stiftung keinen direkten Kontakt zwischen Paten und Patenkindern herstellt. Ihre persönlichen Daten als Bildungspate werden durch die Stiftung ebenso geschützt wie die Ihres Patenkindes. Wenn Sie es wünschen, können Sie Ihrem Patenkind schreiben. Ihr Brief wird von uns an den Stipendiaten weitergeleitet.
Die Chancenstiftung ist langfristig auf Ihre Hilfe angewiesen, um möglichst viele junge Menschen zu fördern. Dennoch gehen Sie mit Ihrer Bildungspatenschaft keine vertragliche Verpflichtung ein. Sie entscheiden selbst, wie lange Sie die Chancenstiftung als Bildungspate unterstützen.