Transparenz

Informationen über die Chancenstiftung entsprechend der Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Die Chancenstiftung hat am 23. März 2016 die freiwillige Selbstverpflichtungserklärung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft unterzeichnet und veröffentlicht den Vorgaben entsprechend folgende Angaben:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Die Chancenstiftung – Bildungspaten für Deutschland

(gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts)

Am Bienenstock 14 B
60388 Frankfurt am Main

Gründungsjahr: 2007

Ansprechpartner: Dr. Christoph Börsch (info@chancenstiftung.de)

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen

Zur Satzung

Unser Ziel ist es, dass jeder junge Mensch in Deutschland bestmöglich gefördert wird und die Schule mit einem Abschluss sowie dem festen Glauben an den eigenen Erfolg verlässt – unabhängig von Herkunft oder Einkommen der Eltern. Deshalb unterstützen wir Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch schwachen Familien mit kostenfreien Bildungsstipendien und begleiten sie auf ihrem Weg in eine erfolgreiche und selbstbestimmte Zukunft.

4. Name und Funktion der wesentlichen Entscheidungsträger

Vorstandsvorsitzender: Dr. Christoph Börsch (Gründungsstifter)
Stiftungsleitung: Dr. Christiane Moors, Melanie Dries
Stiftungsrat: Dr. Christoph Börsch, Johannes Hopfen, Tobias Klostermann, Marion Kuchenny, Frank Mayer
Kuratorium: Tina Aigner, Fetzi Baur, Matthias Behr, Jens Pohlmann

3. Angaben zu Steuerbegünstigung

Die Chancenstiftung ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid vom 16.01.2024 durch das Finanzamt Frankfurt am Main III – Steuernummer 45 250 51162 – als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienend steuerlich freigestellt.

6. Personalstruktur
Die Chancenstiftung beschäftigt 4 fest angestellte Mitarbeiterinnen, 1 in Vollzeit (40 Stunden pro Woche), 3 in Teilzeit (2 davon arbeiten 25 Stunden und 1 Mitarbeiterin 15 Stunden pro Woche).

Vorstand, Stiftungsrat und Kuratorium arbeiten ehrenamtlich.

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb, Partnerorganisation: keine

10. Zahlungen von natürlichen und juristischen Personen, die mehr als 10% des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Crespo Foundation

BILD hilft e.V. „Ein Herz für Kinder“

Stand: 13. Juni 2025

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